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26.07.2011
Verhinderungspflege - Urlaubszeit -
Jedem, der eine Pflegestufe hat, steht im Jahr ein fester Betrag für Verhinderungspflege zu.
Das heisst, für die Zeit, wo pflegende Angehörige beispielsweise... |
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26.07.2011
Übernahme Pflegedienst Heike Hofmann
Zum 01.07. haben wir alle Patienten des Pflegedienstes Heike Hofmann in Haiger übernommen.
Wir freuen sehr, die vielen neuen Patienten bei uns begrüßen zu dü... |
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22.07.2011
Wir suchen Mitarbeiter
Nach wie vor freuen wir uns sehr über Bewerbungen von qualifiziertem Fachpersonal! |
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03.02.2011
Qualitätsprüfung durch den MDK
Im Rahmen der Regelüberprüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen wurden auch wir geprüft und sind sehr stolz auf das Ergebnis.
Wir haben in allen ... |
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18.10.2010
Spezielle ambulante Palliativversorgung
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unsere Leistungen für Sie |
Besonderheit: Wir arbeiten kinästhetisch, d.h. wir optimieren die menschlichen Bewegungsmuster um die Aktivitäten des täglichen Lebens zu erleichtern.
Grundpflege:
  Körperpflege
  Nahrungsaufnahme
  Ausscheidungshilfen
  Kleidungswechsel
  Mobilisation
  Basale Stimulation
Behandlungspflege:
  Blutdruckkontrolle
  Injektionen
  Legen und wechseln von Magensonden
  Katheterwechsel
  Verbände aller Art
  Postoperative Wundversorgung
  Tropfen, salben
  Spülen der Augen und Ohren
  Insulingabe
  Arzneimittelgabe und Überwachung
  Infusionstherapie u. Flüssigkeitssubstitution
  Stomaversorgung
  Portversorgung
  Ernährung per Magensonde
  Parenterale Ernährung
  PEG-Versorgung
Hauswirtschaftliche Versorgung:
  Einkaufen
  Essenszubereitung
  Wäschepflege
  Kleine Reinigungsaufgaben
Palliativpflege
  Palliativpflegerische und medizinische Beratung und Versorgung
  Kontaktpflege zu allen involvierten Berufsgruppen (z.B. Ärzte, Apotheken, Seelsorge etc.)
SIEHE PUNKT "PALLIATIVPFLEGE" in der Kopfleiste.
Pflegeberatung
  nach Pflegeversicherungsgesetz § 37.3
Zusätzliche Betreuungsleistungen:
Im Rahmen der Pflegeversicherung ist es nun möglich, zusätzliche Betreuungsleistungen zu beantragen, welche sämtliche Bereiche abdecken, die nicht durch die bisherigen Pflege gewährleistet werden konnten.
Hierzu zählen:
  Beaufsichtigung, insbesondere zur Entlastung pflegender Angehöriger bei Störung des Tag-/Nachtrhytmus, bei Gefahr des unkontrollierten Verlassens des Wohnbereichs und/oder des Verkennens oder Verursachens gefährdender Situationen
  Training von Alltagskompetenzen und tagesstrukturierenden Maßnahmen
  Anleitung und Unterstützung bei der Aufnahme sinnhafter Betätigungen oder Beschäftigungen
  Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten
  Entspannende Aktivitäten zum Erhalt und zur Förderung der Motorik und/oder der Gesellschaftsfähigkeit
  Gespräche führen, Unterhaltung fördern mit dem Ziel der Aktivierung |
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