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26.07.2011

Verhinderungspflege - Urlaubszeit -

Jedem, der eine Pflegestufe hat, steht im Jahr ein fester Betrag für Verhinderungspflege zu. Das heisst, für die Zeit, wo pflegende Angehörige beispielsweise...
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26.07.2011

Übernahme Pflegedienst Heike Hofmann

Zum 01.07. haben wir alle Patienten des Pflegedienstes Heike Hofmann in Haiger übernommen. Wir freuen sehr, die vielen neuen Patienten bei uns begrüßen zu dü...
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22.07.2011

Wir suchen Mitarbeiter

Nach wie vor freuen wir uns sehr über Bewerbungen von qualifiziertem Fachpersonal!
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03.02.2011

Qualitätsprüfung durch den MDK

Im Rahmen der Regelüberprüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen wurden auch wir geprüft und sind sehr stolz auf das Ergebnis. Wir haben in allen ...
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18.10.2010

Spezielle ambulante Palliativversorgung

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unsere Leistungen für Sie


Besonderheit: Wir arbeiten kinästhetisch, d.h. wir optimieren die menschlichen Bewegungsmuster um die Aktivitäten des täglichen Lebens zu erleichtern.

Grundpflege:

Körperpflege
Nahrungsaufnahme
Ausscheidungshilfen
Kleidungswechsel
Mobilisation
Basale Stimulation

Behandlungspflege:

Blutdruckkontrolle
Injektionen
Legen und wechseln von Magensonden
Katheterwechsel
Verbände aller Art
Postoperative Wundversorgung
Tropfen, salben
Spülen der Augen und Ohren
Insulingabe
Arzneimittelgabe und Überwachung
Infusionstherapie u. Flüssigkeitssubstitution
Stomaversorgung
Portversorgung
Ernährung per Magensonde
Parenterale Ernährung
PEG-Versorgung

Hauswirtschaftliche Versorgung:

Einkaufen
Essenszubereitung
Wäschepflege
Kleine Reinigungsaufgaben

Palliativpflege

Palliativpflegerische und medizinische Beratung und Versorgung
Kontaktpflege zu allen involvierten Berufsgruppen (z.B. Ärzte, Apotheken, Seelsorge etc.)

SIEHE PUNKT "PALLIATIVPFLEGE" in der Kopfleiste.

Pflegeberatung

nach Pflegeversicherungsgesetz § 37.3

Zusätzliche Betreuungsleistungen:

Im Rahmen der Pflegeversicherung ist es nun möglich, zusätzliche Betreuungsleistungen zu beantragen, welche sämtliche Bereiche abdecken, die nicht durch die bisherigen Pflege gewährleistet werden konnten.
Hierzu zählen:

Beaufsichtigung, insbesondere zur Entlastung pflegender Angehöriger bei Störung des Tag-/Nachtrhytmus, bei Gefahr des unkontrollierten Verlassens des Wohnbereichs und/oder des Verkennens oder Verursachens gefährdender Situationen
Training von Alltagskompetenzen und tagesstrukturierenden Maßnahmen
Anleitung und Unterstützung bei der Aufnahme sinnhafter Betätigungen oder Beschäftigungen
Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten
Entspannende Aktivitäten zum Erhalt und zur Förderung der Motorik und/oder der Gesellschaftsfähigkeit
Gespräche führen, Unterhaltung fördern mit dem Ziel der Aktivierung

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